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   BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01   

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https://dejure.org/2002,24640
BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01 (https://dejure.org/2002,24640)
BPatG, Entscheidung vom 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01 (https://dejure.org/2002,24640)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 33 W (pat) 338/01 (https://dejure.org/2002,24640)
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  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer im Inland bekannten Sprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür, daß einem als Marke angemeldeten Wortzeichen die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH aaO - Partner with the Best; BGH 1999, 1089 - YES; BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU mwN).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01
    Dabei ist davon auszugehen, daß ein Eintragungshindernis auch dann besteht, wenn eine Benutzung als Sachangabe bisher noch nicht erfolgt ist, eine solche jedoch nach den Umständen erfolgen wird (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01
    Zu den nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Verkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Dienstleistungen selbst beschreiben (vgl BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BGH aaO - FOR YOU).
  • BPatG, 09.06.2000 - 33 W (pat) 6/00
    Auszug aus BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01
    Die angesprochenen Verkehrskreise, hier neben Fachleuten auch das allgemeine Publikum, werden den Gesamtbegriff daher entweder im technischen Sinne mit der Bedeutung "europäischer Motor" oder "Motoren aus Europa" verstehen und damit als beschreibenden Hinweis auf die Einhaltung eines bestimmten europäischen Standards oder europäischer Normen (so auch BPatG 33 W (pat) 6/00 - Eurowood; 33 W (pat) 193/00 - EUROKERAMIK) oder im übertragenen Sinn von "europäische vorwärtstreibende Kraft".
  • BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 193/00
    Auszug aus BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 338/01
    Die angesprochenen Verkehrskreise, hier neben Fachleuten auch das allgemeine Publikum, werden den Gesamtbegriff daher entweder im technischen Sinne mit der Bedeutung "europäischer Motor" oder "Motoren aus Europa" verstehen und damit als beschreibenden Hinweis auf die Einhaltung eines bestimmten europäischen Standards oder europäischer Normen (so auch BPatG 33 W (pat) 6/00 - Eurowood; 33 W (pat) 193/00 - EUROKERAMIK) oder im übertragenen Sinn von "europäische vorwärtstreibende Kraft".
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